Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Reisebedingungen

Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung ein gelungener Urlaub ist, haben wir hierfür alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie sie in unseren Reisebedingungen niedergelegt sind, die nachstehend abgedruckt sind. Wir empfehlen Ihnen, vor Abschluss des Reisevertrages diese Bedingungen sorgfältig zu lesen. In Ergänzung des Reisevertragsgesetzes werden die nachfolgenden Bedingungen zwischen Ihnen und uns vereinbart.

1. Anmeldung / Vertragsabschluss / Bestätigung

1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie für sich oder im Auftrag Dritter verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Werden mehrere Teilnehmende angemeldet, steht der/die Anmeldende (Privatperson, Reisebüro, Verein, Bildungsträger, etc.) für die Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer wie für seine eigenen ein. An die Anmeldung sind Sie 3 Wochen gebunden. Die Anmeldung soll schriftlich, kann jedoch in Ausnahmefällen auch mündlich, fernmündlich oder per Telefax erfolgen.

1.2 Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung durch uns bestätigt worden ist, was keiner bestimmten Form bedarf. Die Leistungen richten sich nach der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung, sowie der Bestätigung der Anmeldung und den allgemeinen Reisebedingungen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so haben wir Ihr Angebot nicht angenommen. An unser verändertes Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Stimmen Sie innerhalb dieser Zeit unserem neuen Angebot nicht zu, können wir darüber wieder anderweitig verfügen.

1.3 Sie erhalten einen Sicherungsschein für verbundene Reiseleistungen entsprechend den aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen.

1.4 Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch 260,00 Euro zu leisten.

1.5 Der vollständige Reisepreis ist 14 Tage vor Reisebeginn fällig, d.h. er muss zu diesem Zeitpunkt ohne nochmalige Aufforderung auf unserem Konto eingegangen sein.

Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt grundsätzlich erst nach Zahlungseingang.

Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung ein Pauschalbetrag von 10,00 EUR für entstandene Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Bei Nichtzahlung sind wir zur Aushändigung der Reiseunterlagen nicht verpflichtet; wir können in diesem Fall eine weitere Nachfrist setzen. Haben Sie auch innerhalb dieser Nachfrist nicht gezahlt, können wir vom Reisevertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

Wir schicken Ihnen die Reiseunterlagen auf Wunsch auch gern eher zu, wenn Sie uns den vollständigen Reisepreis zahlen - jedoch nicht früher als 30 Tage vor Reisebeginn !!!

1.6 Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.

2.Leistungen und Preise / Leistungs- und Preisänderungen

2.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt sowie aus der Buchungsbestätigung.

2.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, unvor- hersehbare Routenänderungen oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzen wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch bis 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie zum gebührenfreien Rücktritt berechtigt oder können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen - voraus- gesetzt, wir sind in der Lage, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

2.3 Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch,ohne dass ein Fall von höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder ein sonstiger zwingender Grund vorliegt, behalten wir unseren Anspruch auf den vollen Reisepreis. In diesem Fall werden wir uns bei unseren Leistungsträgern um Erstattung bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung vertragliche, gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Rechte des Kunden wegen Mangels bleiben davon unberührt.

2.4 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen, deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

2.5 Fremde Beförderungsleistungen: Wir weisen darauf hin, daß die Beförderung (Flug/Bahn/Mietwagen/Bus) durch fremde Leistungsträger erbracht wird.

2.6 Verspätungsschäden: Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaften nicht verpflichtet sind, Anschlussmaschinen abzuwarten.

Bitte prüfen Sie Ihre Reiseunterlagen und Ausweispapiere vor Abreise nochmals gründlich. Bitte achten Sie für Mietfahrzeuge auf Mitnahme des internationalen Führerscheins.

3.Haftung

3.1 Wir haften für die gewissenhafte Reisevorbereitung und Abwicklung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.

Die Teilnahme an unseren Reisen erfolgt auf eigene Gefahr.

3.2 Beschränkung der Haftung

Unsere vertragliche Haftung als Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, es sei denn, ein Schaden des Reisenden wird von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Das gilt auch, soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für Schäden in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Besuche von Sportveranstaltungen, Theater, Ausstellungen, etc.), haften wir auch bei einer Teilnahme unserer Reiseleitung nicht für das Verschulden des die Fremdleistung erbringenden Veranstalters.

Änderungen von Programmteilen, Fahrtrouten bzw. Unterbringung in Quartieren gleicher bzw. ähnlicher Kategorie und Klassifizierung aufgrund bestimmter Vorgegebenheiten ergeben keinen weiteren Ersatzanspruch.

4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

4.1 Sie können jederzeit, jedoch nur schriftlich, vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Für die Gebührenberechnung ist das Datum des Eingangs bei uns entscheidend. Im Falle des Rücktritts können wir Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten (sofern in der Anmeldung oder Buchungsbestätigung nicht anders angegeben) je angemeldeter Person verlangen: Von Buchungsbestätigung bis 50 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises; bis 35 Tage vor Reiseantritt: 30%; bis 28 Tage vor Reiseantritt: 50%; bis 21 Tage vor Reiseantritt: 60%, bis 14 Tage vor Reiseantritt: 70%; bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80%; späterer Rücktritt, sowie Nichterscheinen: 90%.

Sollte im Einzelfall der nachweisbare Schaden höher sein als die vorgenannten pauschalierten Stornokosten, so kann dieser geltend gemacht werden. Ihnen bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten. Bitte beachten Sie, daß oftmals komplexe Arbeitsgänge nötig sind, um die Buchung einer Reise zu gewährleisten; dies trifft besonders bei der Erbringung von Fremdleistungen zu. Die Bereitstellung von Arbeitsstunden und -geräten mehrerer Veranstalter gehen oft über den tatsächlichen Preis hinaus. Allein aus diesen Gründen scheidet die Erstattung von Teilleistungen aus.

4.2 Wünschen Sie nach Vertragsabschluß Änderungen, wie Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft etc., so können wir Ersatz der hierfür entstandenen Mehrkosten verlangen. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 EUR, falls uns Ihr Umbuchungswunsch bis 35 Tage vor Abreise vorliegt. Spätere Umbuchungswünsche können, sofern ihre Durchführung dann überhaupt noch möglich ist, lediglich als Rücktritt mit Neuanmeldung entgegenge- nommen werden und sind nach Maßgabe der unter "Rücktritt" geregelten Stornoentgelte zu berechnen. Alle Änderungswünsche müssen schriftlich unter Beifügung aller bis dahin erhaltenen Unterlagen angemeldet werden.

4.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Teilnahmeerfordernissen nicht genügt, bzw. der Teilnahme gesetzliche und behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamt- schuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

4.4. Rücktritt durch den Veranstalter: Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so daß seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die anderen Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Ist ein Teilnehmer den Anforderungen einer Reise aufgrund der Fehlein- schätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, gilt gleiches. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis, muß sich aber ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

Der Veranstalter kann unter bestimmten Voraussetzungen bis 14 Tage vor Reisebeginn von den vermittelten und bestätigten Reisen zurücktreten, nämlich wenn

a) die Mindestteilnehmerzahl (sofern nicht anders ausgeschrieben 10 Personen) nicht erreicht wird

b) die wirtschaftliche Opfergrenze überschritten wird

4.5 Höhere Gewalt: Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, um den Teilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Teilnehmer zur Last.

5. Versicherungen

Für den Versicherungsschutz muss jeder selbst sorgen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Auslandskrankenversicherung, einer Sport-Unfallversicherung sowie bei Skireisen einer Skiversicherung wird dringend empfohlen.

6. Pass-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß wir die Verzögerung zu vertreten haben.

Sie sind für die Einhaltung aller für die Veranstaltung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens des Veranstalters erfolgt sind. Durch Ihre Anmeldung versichern Sie, daß aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen Ihre Teilnahme und die der mitangemeldeten Personen an der Reise bestehen.

7.Gewährleistung

Sollten wider Erwarten Leistungsstörungen auftreten, sind Sie zur Wahrung Ihrer gesetzlichen Gewährleistung- und Kündigungsrechte verpflichtet, alles im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind verpflichtet, uns bzw. der Reiseleitung im Falle einer Leistungsstörung den auftretenden Mangel unverzüglich anzuzeigen und uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einzuräumen, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von uns verweigert. Für nicht vertragsgemäß erbrachte Leistungen können Sie eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Die Reiseleitung ist grundsätzlich nicht befugt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

7.1 Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber uns schriftlich geltend zu machen.

8.Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.

9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

10. Allgemeines

Die Berichtigung von Druck- und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Soweit nicht im Einzelfall anders geregelt, unterliegt der zwischen Ihnen und uns abgeschlossene Vertrag dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.

Irrtum und Auslassungen vorbehalten!

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